Häufig gestellte Fragen: Wie weit vor und hinter einem Haltestellenschild dürfen Sie nicht parken?
1. Wie weit vor und hinter einer Einfahrt darf man parken?
Beim Parken vor oder hinter einer Einfahrt müssen bestimmte Regeln beachtet werden, um den Verkehrsfluss und die Zugänglichkeit der Einfahrt zu gewährleisten. Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt:
Regelung | Details |
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Abstand vor einer Einfahrt | Mindestens 5 Meter Abstand zum Einfahrtsbereich. |
Abstand hinter einer Einfahrt | Mindestens 5 Meter Abstand zum Einfahrtsbereich. |
Besonderheiten | Ein- und Ausfahren sollte immer ohne Behinderung möglich sein. |
Das Parken in unmittelbarer Nähe einer Einfahrt kann nicht nur den Zugang blockieren, sondern auch eine Gefährdung darstellen, wenn Fahrzeugführer die Einfahrt nicht rechtzeitig bemerken.
2. Wie weit vor und hinter einem Halteschild dürfen Sie parken?
Das Parken in der Nähe eines Halteschildes ist ebenfalls geregelt, um den öffentlichen Verkehr nicht zu gefährden. Hier gelten folgende Entfernungen:
Regelung | Details |
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Vor einem Halteschild | Parken ist in der Regel nicht erlaubt bis mindestens 15 Meter vor dem Halteschild. |
Hinter einem Halteschild | Ebenso ist das Parken nicht erlaubt bis mindestens 15 Meter hinter dem Halteschild. |
Besonderheiten | Besonders bei Bus- oder Straßenbahnhaltestellen sind diese Entfernungen wichtig, um den Verkehr und das Ein- und Aussteigen nicht zu blockieren. |
3. Ist es erlaubt, vor Einfahrten mit abgesenktem Bordstein zu parken?
Das Parken vor einer Einfahrt mit abgesenktem Bordstein kann erlaubt sein, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind:
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Absenkung des Bordsteins: In vielen Fällen ist der abgesenkte Bordstein als Zufahrt für Fahrzeuge oder Fußgänger vorgesehen. Parken darf in diesem Bereich nur dann erfolgen, wenn keine Zufahrt behindert wird.
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Wichtige Regeln:
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Wenn eine Einfahrt oder Zufahrt blockiert wird, ist das Parken unzulässig, unabhängig vom abgesenkten Bordstein.
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Für Parken vor abgesenktem Bordstein gilt eine Sicherheitsabstandsregel: mindestens 5 Meter, um die Einfahrt jederzeit frei zu halten.
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