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Diese Steuerfallen sollten Influencer vermeiden

In Deutschland gibt es laut einer Untersuchung von trendhero mehr als 440.000 Influencer. Wenngleich die Arbeit als Influencer für viele nur eine Nebentätigkeit ist, hat diese für die meisten auch steuerliche Relevanz. In einem Erlass des Finanzministeriums Schleswig-Holsteins vom 2. Juli 2024 wurde auf mögliche Steuerfallen hingewiesen. Die Wichtigsten davon sollen hier dargestellt werden. 

Vorteile sind zu versteuern 

Viele Influencer erhalten von Unternehmen Produkte, die sie bewerben und die sie anschließend behalten dürfen. Seien es Kleidungsstücke oder kosmetische Produkte, es handelt sich laut den Finanzbehörden nicht um steuerfreie Geschenke, sondern um „Entgelte“ für die unternehmerische Tätigkeit. Diese gelten als steuerpflichtige Betriebseinnahmen, die in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung aufzuführen sind. Das Gleiche gilt für Dienstleistungen oder Hotelaufenthalte, die letztlich von Unternehmen bezahlt werden, selbst wenn diese vorher beispielsweise mit einer American Express Gold Kreditkarte vorab selbst bezahlt wurden. Die Geschenke von Unternehmen bei der Steuererklärung einfach unter den Tisch fallen zu lassen und nicht als Einnahmen zu deklarieren, kann teuer werden. Es gab bereits Fälle, in denen Influencer wegen Steuerhinterziehung angezeigt und zu hohen Nachzahlungen aufgefordert wurden, nachdem die prüfenden Finanzbeamten die Instagram-Accounts und Blogbeiträge durchforstet hatten. 

Kleidung ist in den meisten Fällen nicht steuerlich absetzbar 

Wer als Influencer ein Video auf YouTube oder veröffentlicht, will sich ordentlich in Szene setzen. Dazu gehört auch die Kleidung. Wurde diese eigens für die Drehs angeschafft, können die Ausgaben in den meisten Fällen nicht als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Das gilt auch für neu gekaufte Accessoires sowie für Kosten für Friseurbesuche oder für Schminke. Diese sind ebenfalls der privaten Lebensführung zuzurechnen. Der Einwand, dass für die öffentlichen Auftritte regelmäßig neue Kleidung gekauft werden muss, wird von den Finanzämtern nicht akzeptiert. Das trifft vor allem Mode-Influencer, die selbst gekaufte Markenkleidung bewerben und darauf hoffen, dass die Unternehmen die Werbung anschließend honorieren. Eine Ausnahme gibt es jedoch für typische Berufskleidungen. Diese können nach wie vor als betriebliche Ausgaben deklariert werden. 

Reisekosten sind nach privat und beruflich zu trennen 

influencer reisekosten

Viele Influencer berichten aus fernen Ländern über ihre Reiseerlebnisse. Ob Flug, Hotel oder Miete, die Reisekosten können in der Regel nur zu einem Teil als betriebliche Ausgaben abgesetzt werden. Die Finanzbehörden gehen grundsätzlich davon aus, dass die Reisen immer auch einen privaten Urlaubsanteil haben. Die anfallenden Kosten für die Reise müssen daher exakt entsprechend den Arbeitszeiten und Freizeit aufgeteilt werden. Hierbei kommt es jedoch oft zu unterschiedlichen Ansichten zwischen den Finanzbehörden und den Influencern, da der betriebliche Anteil der Reise nicht genau nachgewiesen werden kann. Lediglich in Fällen, in denen die Reise zu mindestens 90 % betrieblich veranlasst ist, können die Reisekosten vollständig abgesetzt werden. In jedem Fall sollten alle Quittungen und Belege sorgfältig aufbewahrt werden. 

Einstufung als Gewerbetreibender 

Was viele nicht wissen, Influencer, die für ihren Content bezahlte Werbepartnerschaften mit Unternehmen eingehen und darüber Einnahmen erzielen, gelten als Gewerbetreibende. Sie müssen daher ein Gewerbe anmelden. Sobald die Einnahmen aus dem Gewerbe insgesamt 24.500 Euro im Jahr übersteigen, muss Gewerbesteuer entrichtet werden. Die Höhe der Gewerbesteuer unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde, da jede Gemeinde ihren eigenen Hebesatz festlegt. Im Durchschnitt zahlen Gewerbetreibende in Deutschland etwa 15 % Steuern auf ihre Gewerbeerträge. Lediglich Freiberufler wie Steuerberater, Ärzte, Journalisten, Rechtsanwälte oder Künstler gelten nicht als Gewerbetreibende und sind somit von der Gewerbesteuer befreit, selbst wenn sie nebenberuflich Content produzieren. 

Vorsicht vor Scheinselbständigkeit 

Influencer, die lediglich für Produkte eines einzelnen Unternehmens werben und entsprechend auch nur von diesem bezahlt werden, können als Scheinselbstständige eingestuft werden. In solchen Fällen können von dem Unternehmen Sozialversicherungsbeiträge nachgefordert werden.  

Tipp: Influencer, die in einem Jahr Verluste erzielen, können im Rahmen ihrer Einnahmen-Überschuss-Rechnung einen Verlustfeststellungsbescheid beantragen und die Verluste mit dem Gewinn im Folgejahr verrechnen. Das führt dazu, dass für das Folgejahr entsprechend weniger Steuern gezahlt werden müssen. Vorsicht ist jedoch geboten, wenn über mehrere Jahre hinweg Verluste angehäuft werden. Hier kann „Liebhaberei“, also eine fehlende Gewinnerzielungsabsicht, unterstellt werden. Das kann zur Rückforderung erstatteter Steuern aus den Vorjahren führen. 

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