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Wie erstellt man eine barrierefreie Website? Tipps und Best Practices

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz wird ab 2025 zahlreiche Unternehmen betreffen. Ein Paragraph besagt nämlich, dass Onlinehändler und Co. dann nämlich einen barrierefreien Webauftritt zur Verfügung stellen müssen. So sollen Menschen mit Einschränkungen besser im Netz navigieren können, was durch fehlende Anpassungen aktuell leider nach wie vor ein großes Thema ist. Damit der technische Aufwand auf der eigenen Website möglichst gering bleibt, können Unternehmen einfache Tipps und Best Practices umsetzen.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz wird ab 2025 zahlreiche Unternehmen betreffen. Ein Paragraph besagt nämlich, dass Onlinehändler und Co. dann nämlich einen barrierefreien Webauftritt zur Verfügung stellen müssen. So sollen Menschen mit Einschränkungen besser im Netz navigieren können, was durch fehlende Anpassungen aktuell leider nach wie vor ein großes Thema ist. Damit der technische Aufwand auf der eigenen Website möglichst gering bleibt, können Unternehmen einfache Tipps und Best Practices umsetzen.

Barrierefreiheit muss auch im Netz ganzheitlich gedacht werden

Wenn Sie bereits eine Website betreiben, kann die Umstellung auf ganzheitliche Barrierefreiheit ganz schön herausfordernd sein. Hier lohnt es sich daher, vorab eine Checkliste zu erstellen. Von einfacher Sprache bis hin zu Untertiteln in Videos warten zahlreiche To-dos, die bis spätestens Mitte 2025 abgearbeitet werden sollten.

Laien können sich dabei Hilfe von Accessperts holen, um die eigene Website barrierefrei und allgemein digital zugänglicher zu machen. Verstöße gegen die Barrierefreiheitsvorgaben können nämlich mit Strafen von bis zu 80.000 Euro belegt werden. Vor allem für kleine Onlineshops oder E-Commerce-Startups könnte das den finanziellen Ruin bedeuten.

Das WCAG-Prinzip für ein niederschwelliges Webangebot

Das WCAG-Prinzip für ein niederschwelliges Webangebot

Um die eigene Website barrierefrei gestalten zu können, bietet das WCAG-Prinzip einen hilfreichen Leitfaden. Wenn alle vier Punkte beachtet werden, sollen Menschen mit Sehbehinderung, Gehörlosigkeit oder auch Lernbehinderungen das Internetangebot ohne Einschränkung nutzen können.

Die Web Content Accessibility Guidelines stellen vier Aspekte in den Vordergrund:

  • Wahrnehmbarkeit (Alternativtexte für Bilder oder vergrößerte Schrift)
  • Bedienbarkeit (Leichte Navigation und deutliche Fokus-Anzeigen)
  • Verständlichkeit (Einfache Sprache)
  • Technische Anpassung (Kompatibilität mit Screenreadern)

Einfache To-dos wie Alternativtexte können Sie selbst als Laie problemlos durchführen. Technische Anpassungen hingegen sollten Sie dem Experten überlassen. Ansonsten kann der gute Wille hinter der Umsetzung des WCAG-Prinzips zu einem gravierenden Problem auf Ihrer Website führen.

Eine barrierefreie Website als Chance für bessere Sichtbarkeit

Auch Google belohnt mittlerweile die Bemühungen, wenn Sie sich um die Barrierefreiheit Ihrer Website kümmern. Der Algorithmus der Suchmaschine erkennt Änderungen im Quellcode der Website, was zu einem besseren Ranking führen kann. Wenn Sie bereits vor der Konkurrenz auf ein niederschwelliges Webangebot setzen, hat das aus SEO-Sicht einen wichtigen Vorteil.

Wenn mit dem Inkrafttreten des Gesetzes alle Website-Betreiber diese Änderungen durchführen, gibt es keinen Unterschied mehr aus der Sicht von Google. Das heißt, dass sich dann auch nicht mehr viel am Ranking ändert, wenn Sie erst spät für Barrierefreiheit auf der Website sorgen. Jetzt hingegen belohnt der Algorithmus noch Websites, die solche Bemühungen anstreben.

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