1. Wann muss überstehende Ladung gekennzeichnet werden?
Überstehende Ladung muss immer dann gekennzeichnet werden, wenn sie die festgelegten Grenzen überschreitet. Die wichtigsten Fälle sind:
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Ladung ragt mehr als 1 Meter nach hinten hinaus: Hier ist eine Kennzeichnung erforderlich, damit andere Verkehrsteilnehmer rechtzeitig gewarnt werden.
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Ladung überschreitet die Fahrzeugbreite: Wenn die Ladung seitlich übersteht, muss diese ebenfalls gekennzeichnet werden, wenn sie die maximale Breite überschreitet.
2. Wann braucht man eine rote Fahne?
Eine rote Fahne oder ein rotes Warndreieck muss verwendet werden, wenn die überstehende Ladung mehr als 1 Meter nach hinten hinausragt. Dies gilt besonders in den folgenden Fällen:
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Mehr als 1 Meter überstehen: Eine rote Fahne muss gut sichtbar an der überstehenden Ladung befestigt werden.
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Schlecht sichtbare Ladung: Wenn die Ladung bei Nacht oder unter schlechten Sichtverhältnissen nicht gut erkennbar ist, ist zusätzlich ein Rückstrahler erforderlich.
Ladungsausladung | Kennzeichnungspflicht |
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Mehr als 1 Meter nach hinten | Rote Fahne (mindestens 30 x 30 cm) erforderlich |
Mehr als 1 Meter seitlich | Rote Fahne oder reflektierendes Material erforderlich |
3. Wie kann man überstehende Ladung kenntlich machen?
Es gibt mehrere Möglichkeiten, eine überstehende Ladung richtig und sicher zu kennzeichnen. Hier sind die wichtigsten Methoden:
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Rote Fahne: Wenn die Ladung mehr als 1 Meter nach hinten hinausragt, muss eine rote Fahne (mindestens 30 x 30 cm) am Ende der Ladung befestigt werden. Dies ist besonders bei Tagfahrten wichtig.
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Reflektierende Materialien: Um die Sichtbarkeit bei Nacht oder bei schlechten Lichtverhältnissen zu verbessern, können reflektierende Materialien oder Rückstrahler angebracht werden.
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Rückstrahler: Diese sollten an der hintersten Stelle der Ladung positioniert werden, um sicherzustellen, dass die Ladung im Dunkeln sichtbar ist.
Wichtige Kennzeichnungsoptionen:
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Rote Fahne (mindestens 30 x 30 cm) für den Tag.
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Reflektierendes Material oder Rückstrahler für den Nachtverkehr.