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Fragen und Antworten zum Thema Sicherheitsunterweisung: Wer, wann, wie oft?

Gefahren für die Gesundheit sowie Unfälle am Arbeitsplatz lassen sich in vielen Fällen durch menschliches Fehlverhalten erklären. Sicherheitsunterweisungen, die zielorientiert und regelmäßig zu erfolgen haben, sind die einzig wirkungsvollen Maßnahmen dagegen.

Wenn das sprichwörtliche Kind in den Brunnen gefallen ist, dann ist es bereits zu spät. Wenn also ein Unfall am Arbeitsplatz geschehen ist, hätte sich dieser unter Umständen durch entsprechende Sicherheitsunterweisungen vermeiden lassen. Abhängig von der Schwere eines Unfalls steht die gesamte Existenz des Verunfallten auf dem Spiel – eine sehr große Bürde und Verantwortung für den Arbeitgeber also. Damit es nicht so weit kommt, existieren rechtliche Grundlagen, die Inhalt und Durchführung von Sicherheitsunterweisungen am Arbeitsplatz regeln.

So finden sich beispielsweise in § 12, Arbeitsschutzgesetz, § 14, Gefahrstoffverordnung, und § 12 der Betriebssicherheitsverordnung Vorschriften und Gesetze, in denen die Unterweisungspflicht für Unternehmer beschrieben wird. Selbstverständlich sind diese Gesetze nur einzelne Beispiele; Anforderungen zur Unterweisung finden sich darüber hinaus in zahlreichen Vorschriften zum Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Wer muss eine Sicherheitsunterweisung durchführen

Wer muss eine Sicherheitsunterweisung durchführen?

Die grundsätzliche Pflicht, eine Sicherheitsunterweisung durchzuführen, besteht beim Geschäftsführer bzw. dem Unternehmer. Es ist diesem aber gestattet, diese Pflicht auf direkte Vorgesetzte der einzelnen Mitarbeiter zu übertragen.

Dies muss jedoch in Form einer schriftlichen Pflichtenübertragung geschehen. Auch wenn der Geschäftsführer bzw. Unternehmer diese Pflicht auf andere Personen überträgt, ist er dennoch weiterhin an die Kontrollpflicht und Gesamtverantwortung gebunden. Von den Vorgesetzten werden Unterweisungen in ihrem Verantwortungsbereich durchgeführt.

Vorgesetzte, denen die Pflicht zur Sicherheitsunterweisung übertragen wurde, können sich ihrerseits Rat bzw. Unterstützung von der zuständigen Fachkraft für Arbeitssicherheit holen, um die Sicherheitsunterweisung vorzubereiten. Es ist nicht zu empfehlen, dass die Unterweisung von der Fachkraft für Arbeitssicherheit selbst durchgeführt wird.

Dies mag zwar der gängigen Praxis entsprechen, eine Unterweisung durch einen Vorgesetzten hat auf die Belegschaft jedoch mehr Wirkung und zugleich zwei Vorteile: Kümmert sich der Vorgesetzte um den Gesundheitsschutz und die Sicherheit der Mitarbeiter, baut dies Vertrauen zu den Arbeitern bzw. Angestellten auf. Darüber hinaus wird der Vorgesetzte Gefahrenpotenziale in seinem Verantwortungsbereich selbst kennenlernen.

Zu welchem Zeitpunkt muss die Sicherheitsunterweisung durchgeführt werden?

Auch für den Zeitpunkt der Sicherheitsunterweisung gibt es Vorgaben. So sind Unterweisungen mindestens einmal pro Jahr, bei der Einstellung vor Beginn der Tätigkeit (sowie vor jeder neuen Tätigkeit) und bei einer Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz durchzuführen. Darüber hinaus muss eine Sicherheitsunterweisung auch nach einem aufgetretenen Unfall oder beim Erkennen einer gefährlichen bzw. unsicheren Situation erfolgen.

Zur Unfallvermeidung ist vor allem der letzte Punkt elementar. Der Vorgesetzte kennt (zumindest sollte er dies) typische Gefahrenschwerpunkte in seinem Verantwortungsbereich. Daher kann und sollte er sofort entsprechend reagieren, sollte sich einer der Mitarbeiter nicht sicherheitskonform verhalten. Seine Aufgabe ist es dann, diesen Mitarbeiter situationsbedingt zu unterweisen.

Dies bedeutet gleichzeitig auch, dass die Unterweisung als ständiger Prozess im beruflichen Alltag gesehen werden sollte und sich folglich nicht nur auf die bereits genannten Punkte beschränken darf. Auch wenn es beinahe selbstverständlich klingt, muss man dennoch betonen, dass Vorgesetzte ihren Mitarbeitern den Arbeitsschutz auch vorleben müssen. Nur auf diese Weise lässt sich wirklich Akzeptanz und ein Umdenken bei den Mitarbeitern erreichen.

 

Auf welche Weise muss die Unterweisung erfolgen, Sicherheitsunterweisung

Auf welche Weise muss die Unterweisung erfolgen?

In dieser Hinsicht ist der Unterweisende relativ frei und es liegt in seinem Ermessen, wie die Unterweisung durchgeführt wird. Wichtig und vorgeschrieben ist es, dass diese so vollzogen wird, dass jeder Mitarbeiter sie verstehen kann, was ohnehin eine Selbstverständlichkeit sein sollte. Bei der Unterweisung sollte der Fokus auf einem Dialog zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern liegen und nicht als Monolog des Vorgesetzten verstanden werden.

Es geht bei der Sicherheitsunterweisung um wichtige Themen, die Unfälle am Arbeitsplatz verhindern oder wenigstens reduzieren sollen. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass die Belegschaft den Ausführungen mit Aufmerksamkeit folgt. Monologe hingegen werden schnell langweilig und die Aufmerksamkeit der Zuhörenden wird abschweifen. Wenn dies geschieht, wird die Sicherheitsunterweisung zu einer als lästig empfundenen Pflichtveranstaltung und ihr Ziel verfehlen.

Wichtig und sinnvoll ist es in diesem Rahmen auch, dass man den Mitarbeitern Gehör schenken sollte, was Probleme und Schwierigkeiten am Arbeitsplatz betrifft. Auch aus diesen Informationen lassen sich Schutzmaßnahmen ableiten.

Beste Lernerfolge lassen sich erzielen, wenn die Mitarbeiter aktiv in die Sicherheitsunterweisung eingebunden werden und gemeinsam Lösungen erarbeiten, die sich dann in ihren Köpfen verankern. Am besten beschränken sich Unterweisungen nicht nur auf theoretische Inhalte, sondern haben auch praktische Komponenten.

Ein Beispiel aus der Praxis:

Montageort und Funktionsweise eines Feuerlöschers ist immer wieder Thema vieler Unterweisungen. Viele Mitarbeiter können sich den Montageort problemlos merken, nicht zuletzt, da sie täglich an ihm vorbeilaufen. Allerdings gerät die Funktionsweise des Feuerlöschers schnell in Vergessenheit. Im Falle eines Feuers vergeht daher unnötig viel Zeit, bis effektiv mit der Bekämpfung des Brandes begonnen werden kann.

Eine deutlich nachhaltigere Wirkung der Unterweisung lässt sich erreichen, wenn der Mitarbeiter den Feuerlöscher in die Hand nehmen und damit ein offenes Feuer löschen muss. Diese praktische Erfahrung wird sich im Gehirn einprägen und nicht so schnell vergessen.

An diesem Beispiel wird deutlich, dass praktische Inhalte von Unterweisungen deutlich nachhaltiger und wirkungsvolleren Charakter haben als monotone Vorträge.

Multimedial gestützte Unterweisungen, Online Sicherheitsunterweisungen

Multimedial gestützte Unterweisungen

Unterweisungen mithilfe multimedialer Inhalte sind ein modernes Mittel, um die Inhalte der Unterweisungen zu unterstützen. Wichtig ist es hierbei jedoch, den Mitarbeiter nicht allein zu lassen. Er muss die Möglichkeit haben, dem Vorgesetzten Fragen stellen zu können, sofern er Inhalte nicht verstanden hat. Daher ist es sinnvoll und relevant, mit dem Mitarbeiter ein persönliches Gespräch nach der Multimedia-Unterweisung zu führen.

In diesem Zusammenhang sind Lernkontrollen ein hilfreiches Instrument, mit denen den Verantwortlichen zusätzlich der Wissensstand der Mitarbeiter vermittelt wird.

Welche Inhalte sind bei der Unterweisung wichtig?

In erster Linie sollten Sicherheitsmaßnahmen, die in direktem Zusammenhang mit der Tätigkeit stehen, Inhalte der Unterweisungen sein. Folgende Szenarien sollen an dieser Stelle beispielhaft genannt werden:

  • der Umgang mit Biostoffen oder Gefahrstoffen,
  • die Arbeit an Maschinen,
  • Transportarbeiten,
  • Tragen und Heben,
  • der Umgang mit elektrischen Geräten.

Zuvor müssen die Gefährdungen durch eine Gefährdungsermittlung definiert werden. Dies geschieht durch den Vorgesetzten – der dabei Unterstützung der Fachkraft für Arbeitssicherheit erhält.

Daneben sind auch allgemeine Themen Inhalte von Sicherheitsunterweisung. Folgend einige typische Beispiele:

  • Verkehrssicherheit,
  • Sauberkeit und Ordnung am Arbeitsplatz,
  • das Tragen persönlicher Schutzausrüstung,
  • Alkohol am Arbeitsplatz,
  • Verhalten bei Bränden oder Unfällen sowie die Selbstrettung im Fall einer Gefahr.

Dokumentationen bei Sicherheitsunterweisungen

Vorgeschrieben ist es, jede Sicherheitsunterweisung zu dokumentieren. Als Mindestinhalt für jede Dokumentation gelten folgende Fakten:

  • Beginn und Ende der Unterweisung,
  • Thema der Unterweisung,
  • Name und Stellung des Unterweisenden,
  • Name und Unterschrift der Unterwiesenen.

Diese Dokumentation soll auch als Nachweis für den Unternehmer dienen, dass er seine Pflichten rund um das Thema Sicherheitsunterweisungen erfüllt hat.

Fazit

Sicherheitsunterweisungen sind Pflicht für den Unternehmer bzw. Geschäftsführer. Diese Unterweisungen sind vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Der Mitarbeiter ist bei der Unterweisung aktiv mit einzubeziehen, damit sich der gewünschte Lernerfolg erreichen lässt. Zeitgemäß ist es, multimediale Unterstützung einzubauen.

Durch Unterweisungen lässt sich der Unternehmenserfolg sichern und Vertrauen bei den Mitarbeitern aufbauen. Ausfälle von Mitarbeitern durch Arbeitsunfälle lassen sich durch Unterweisungen vermeiden bzw. reduzieren, was dem Unternehmer letzten Endes Geld spart und die Lieferfähigkeit seines Unternehmens sicherstellt – denn jeder Mitarbeiterausfall kostet am Ende finanzielle Ressourcen und führt zu einer eingeschränkten Leistung des gesamten Unternehmens.

Unterweisungen im Gesundheits- und Arbeitsschutz sollten daher nicht als lästige Pflicht empfunden, sondern als wertvolle Bausteine für einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens gesehen werden.

 

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