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Interview mit Flora Fliegner zum Thema “Verpackungsschutz und Patentrecht”

Flora Fliegner entwickelt als Geschäftsführerin des Berliner Unternehmens pack3 GmbH passende Verpackungs-Lösungen mit einem breiten Leistungsspektrum. Als Diplom-Ingenieurin für Verpackungstechnik, zertifizierte Produktmanagerin und studierte Patentingenieurin bietet sie einen ungewöhnlichen Expertisen-Mix, der sie von vielen Marktbegleitern unterscheidet. 

WARUM HAST DU DICH AUF DAS THEMA SCHUTZRECHT SPEZIALISIERT?

Flora Fliegner: Ich habe bereits 1 Jahr nach Berufsbeginn mein erstes eigenes Patent angemeldet. Dabei war es mir natürlich wichtig, dass dieses tatsächlich auch erteilt wird und den maximalen Schutzumfang bekommt. Daher habe ich die Patentrecherche selber durchgeführt.

Ein Kollege hat mir gezeigt, wie das geht. Das Thema hat mich so sehr überzeugt, dass ich 2008 Patentrecht für Ingenieure studiert habe.

Was mich daran besonders fasziniert hat, war der Mehrwert, den man für eine intensive gute Patentvorbereitung bekommt: Bei der Erteilung eines Patents, darf dann nämlich vom Inhaber frei entschieden werden, was mit dem Produkt bzw. Verfahren passiert. Man genießt 20 Jahre lang ein Monopolrecht gegenüber Wettbewerbern.

Bei Erteilung eines Patentes, darf dann nämlich vom Inhaber frei entschieden werden, was mit dem Produkt bzw. Verfahren passiert. Man genießt ein Monopolrecht gegenüber Wettbewerbern.

WAS GENAU KÖNNEN WIR UNTER SCHUTZ/PATENTRECHT VERSTEHEN?

Patente schützen neue Erfindungen auf allen Gebieten der Technik (und z. B. keine Hunde- oder Pflanzenrassen 😉 ).

WELCHE MATERIALIEN IN DER VERPACKUNGSBRANCHE GIBT ES, UND WELCHE WERDEN EHER GEMIEDEN?

Karton, Glas, Stahl, Aluminium, Holz, Kunststoffe.

Zu den nachhaltigen Materialien zählen aktuell 100% recycelte Kunststoffe und Graspapiere, Thermoverpackungen aus Hanf, Zellulosefasern, Spelzen, Popcorn und Pilzmycele, um einige neue Materialien zu nennen.

Neu-Kunststoffe sind oft die “Bösen”. Dabei muss man sagen: “Plastic is not the enemy”, wenn es um eine gesamtheitliche Nachhaltigkeitsbetrachtung geht!


Druckhaus Waiblingen, Online Druckerei

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WAS KANN BEI VERPACKUNGEN MARKENRECHTLICH GESCHÜTZT WERDEN?

Der Name, das Design, die Form und sogar auch der Klang. Bei den Klängen können das Melodien wie z. B. Klingeltöne sein, oder auch zum Beispiel der wohltuende, unverkennbare Klang beim Zuschließen der Tür eines Luxuswagens.

Nicht umsonst können mit verbundenen Augen Automarken anhand von Motorgeräuschen erkannt werden (und das nicht nur bei Wetten-Dass).

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IST EINE PRODUKTVERPACKUNG IMMER EINE MARKE? 

Flora Fliegner: Nein. Markenartikler schützen sich ihre Marke, das Logo und das Design, aber die Verpackung ist selber nicht automatisch eine Marke.

Wenn das explizit gewünscht ist, wird eine 3D-Marke geschützt.

Neben Buchstaben und Zahlen (Wortmarken), Logos (Bildmarken) können auch Kombinationen von beiden geschützt werden (Wort-/Bildmarken). Auch „Hörmarken“ (Töne und Melodien), „Farbmarken“ oder „3D-Marken“ für Designprodukte sind möglich.

3D Marken im Verpackungsbereich kennt man z. B. durch die Toblerone Verpackung oder Apple Produktverpackungen.

Beispiele von 3D Marken im Verpackungsbereich:

ipad packaging, 3d modell von markentoblorone verpackung, verpackungsdesign coca cola flaschendesign happy meal verpackung

HABEN NEUE PRODUKTE ES SCHWERER, IHRE VERPACKUNGEN ZU SCHÜTZEN?

Flora Fliegner: Nein, die Chance hat jeder. Gerade auch neue Produkte haben die Chance, schnell und auch günstig einen Schutz zu bekommen.

Bei Patenten darf es allerdings keine Vorveröffentlichungen geben, da sonst die Erfindung nicht mehr “neu” ist (eine der 3 Voraussetzungen für ein Patent).

Für den Fall, dass bereits vor der Anmeldung etwas über die neue Erfindung veröffentlicht wurde, ist es aber noch nicht zu spät. Hier kann das “kleine” Patent, also Gebrauchsmuster, noch einen Schutz im kleineren Umfang bieten.

Marken kann man auch später, sogar Jahre später, anmelden.

INWIEWEIT SCHÜTZT EINE MARKENSCHUTZRECHTLICHE ABSICHERUNG?

Der Markenschutz schützt einen Markenhersteller vor Nachahmung durch seinen Wettbewerb und ermöglicht es, rechtlich gegen Fälscher vorzugehen.

WAS SIND DIE WESENTLICHEN UNTERSCHIEDE ZWISCHEN DESIGNSCHUTZ UND MARKENSCHUTZ?

Marken haben einen unbegrenzten Schutz (lebenslang) im Gegensatz zu Patenten (max. 20 Jahre) oder Designs (max. 25 Jahre).

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Entrepreneurin | Speakerin | Packaging Expert | Beraterin 👉 für die Verpackungsbranche 📦

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