Umwelt

Lebensmittelrückruf: Was geschieht, wenn statt Genuss Gefahr droht?

323 – so viele Lebensmittelrückrufe wurden im Jahr 2025 von den deutschen Bundesländern sowie dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit veranlasst. Einer der häufigsten Gründe für die Rückrufaktionen: Listerien. 

Was sich zunächst nach einer bekannten Mundspülungsmarke anhört, sind in Wirklichkeit stabförmige Bakterien, die sich vor allem in rohen tierischen Lebensmitteln vermehren können. Geschieht das, können sie die Infektionskrankheit Listeriose auslösen, die vor allem für Kinder, Senioren und immungeschwächte Personen gefährlich werden kann.

Lebensmittel müssen jedoch nicht nur dann zurückgerufen werden, wenn eine Verunreinigung bewiesen ist. Bereits der Verdacht auf enthaltene Krankheitserreger oder gar Fremdkörper reicht aus, um einen offiziellen Lebensmittelrückruf in die Wege zu leiten.

Wie wird die Öffentlichkeit über einen Lebensmittelrückruf informiert?

Die Gründe, warum Lebensmittel aus dem Handel zurückgerufen werden müssen, können vielfältig sein. Fehlen etwa in den Produktionsmaschinen hochwertige Flachdichtungen von Kofler-Dichtungen, können Keime in die Nahrungsmittel gelangen. Ebenso kommt es vor, dass aufgrund beschädigter Maschinen gefährliche Fremdkörper wie Plastikteile oder Glassplitter in den Lebensmitteln landen. Auch bei falsch deklarierten Allergenen ist ein Lebensmittelrückruf zu veranlassen.

Diese Aufgabe übernimmt in der Regel der Lebensmittelunternehmer, sobald er den Verdacht hat, seine Produkte könnten den Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit nicht entsprechen. Er muss den Handel darüber informieren, dass die entsprechenden Lebensmittelchargen sofort aus dem Sortiment zu nehmen sind. 

Könnten betroffene Produkte bereits in Umlauf sein, muss auch die Öffentlichkeit über den Lebensmittelrückruf informiert werden. Dabei ist zwingend der Grund der Rücknahme zu nennen.

Besteht zudem die Gefahr, die zurückgerufenen Lebensmittel könnten der Gesundheit schaden, muss sich der Lebensmittelunternehmer auch an die zuständigen Behörden wenden. So kann etwa das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit den Rückruf offiziell auf dem Portal lebensmittelwarnung.de veröffentlichen. 

Wann ist ein Lebensmittelrückruf effektiv?

lebensmittelrückruf

Müssen Lebensmittel aufgrund einer befürchteten Gesundheitsgefahr aus dem Verkauf genommen werden, ist ein effektiver Rückruf entscheidend. 

Denn wird die Öffentlichkeit nicht gewarnt, besteht das Risiko, dass Käufer die betroffenen Produkte verzehren. Sind diese durch Bakterien verunreinigt, können Erkrankungen drohen. Bei enthaltenen Fremdkörpern sind Folgen von inneren Verletzungen bis zur Erstickungsgefahr möglich. 

Damit Verbraucher effektiv gewarnt werden, veröffentlichen Lebensmittelunternehmer zunächst eine Pressemitteilung. Diese wird im betroffenen Gebiet an sämtliche Medien gesendet. 

Ist das Unternehmen zudem online und in den sozialen Netzwerken aktiv, informiert es seine Kunden auch:

  • über Social Media
  • auf der eigenen Homepage sowie 
  • gegebenenfalls mithilfe des Newsletters

Der Einzelhandel kann sich an der effektiven Verbreitung der Rückrufinformationen beteiligten, indem Läden im betroffenen Gebiet auf Aushängen darüber informieren. 

Auf welche Informationen darf ein Lebensmittelrückruf nicht verzichten?

Der Gesetzgeber sieht zwar vor, dass Lebensmittel, die unter dem Verdacht stehen, den Anforderungen der Lebensmittelsicherheit nicht zu entsprechen, zurückgerufen werden müssen. Allerdings gibt es für einen solchen Fall keinen vorgeschriebenen Ablauf. 

Die einzige Vorgabe: Der Lebensmittelrückruf muss effektiv sein. Das bedeutet, er muss die Öffentlichkeit erreichen und darf nicht leicht zu übersehen sein. 

Zudem muss er über sämtliche verbraucherrelevante Informationen verfügen. Wichtig sind vor allem:

  • eine exakte Beschreibung des zurückgerufenen Lebensmittels, inklusive Produktbezeichnung, Chargennummer sowie Haltbarkeits- oder Verbrauchsdatum
  • ein Farbfoto des Produkts
  • Informationen darüber, wo es das betroffene Lebensmittel zu kaufen gab (Angabe zu Bundesländern und Einzelhändlern)
  • Informationen zum Risiko, das von dem jeweiligen Produkt ausgeht

Insbesondere der letzte Punkt ist entscheidend. Denn potenzielle Käufer müssen wissen, welche Auswirkungen es haben kann, würden sie das betroffene Lebensmittel verzehren. 

Was ist ein „stiller Rückruf“?

Zwar nimmt die Zahl der Lebensmittelrückrufe seit dem Jahr 2015 stetig zu – innerhalb von zehn Jahren haben sie sich verdreifacht – dennoch bekommt die Öffentlichkeit nicht jeden Fall mit. 

Denn ist ein betroffenes Produkt bereits bei den Händlern, jedoch noch nicht im Verkauf gelandet, kommt es zu einer Rücknahme. Diese wird auch als „stiller Rückruf“ bezeichnet.

Der Lebensmittelunternehmer bittet die Händler dabei darum, die betroffenen Lebensmittel zurückzusenden. Eine öffentliche Warnung ist nicht erforderlich, sofern die Produkte die Verbraucher noch nicht erreicht haben. Werden sie jedoch zum Verkauf angeboten, ist ein öffentlicher Rückruf obligatorisch.

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